Unser Widerspruch zur beantragten Geschwindigkeitsbeschränkung im Breich der Kreuzung B199-L277-Gundelsby zurückgewiesen

Meldung aus Hasselberg

im November 2015 wurde durch die Gemeinde Hasselberg ein Antrag auf Reduzierung der Höchtsgeschwindigkeit auf 50 kmh im Bereich der Kreuzung Kieholm B199-L277-Gundelsby gestellt.

 

Der Antrag wurde mit Schreiben vom August 2016 abgelehnt.

 

Im September 2016 wurde von Seiten der Gemeinde gegen die Ablehnung Widerspruch eingelegt.

 

Im Mai 2017 wurde der Widerspruch seitens der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg, als unbegründet zurückgewiesen.

Dabei ist man auf manche, durch die Gemeinde aufgeführten  Punkte nur oberflächlich eingegangen, wie z. B. die Frage zur Verkehrszählung: sind die Zählungen zu verschiedenen Tages und / oder Jahreszeiten durchgeführt, wurden nicht beantwortet. Dass das Verkehrsaufkommen zwischen den Jahren 2005 bis 2015 um 1/3 zurückgegangen ist, kann man wohl nicht ernst nehmen.